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Konsensuspapier zur ...
23.06.2005
- Mehrfach Verwendung von Injektionsnadeln bei Insulinpens und Insulin-Einmalspritzen
- Hautdesinfektion vor der subcutanen Insulininjektion
Aus dem Anwendungsalltag erreichen uns immer wieder Fragen zu Hautdesinfektion und Spritzen-/Nadel-Handling im Zusammenhang mit Insulin- und Heparin-injektionen. Dabei werden verschiedene ‚hauseigene' Verfahrensweisen vorgeschlagen, die meist aus Sparsamkeitszwängen entstanden sind. Zur Beantwortung haben wir hier die wesentlichen Informationen und Empfehlungen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften zusammengestellt.
- Bei Injektion durch den Patienten selbst
- Robert-Koch-Institut Berlin
Hierzu findet sich beim RKI" Häufige Fragen zur Hygiene bei Insulingabe und Blutzuckermessung durch medizinisches Personal" folgende Antwort:
Zur Mehrfachverwendung von Injektionsnadeln auf Insulinpens und fest verschweißten Nadeln auf Insulin-Einmalspritzen gibt es zahlreiche Veröffentlichungen aus den achtziger Jahren bis zur Gegenwart, die nach Mehrfachverwendung beim selben Patienten (bis zu 30 Injektionen) keine erhöhte Infektionsrate beschrieben haben.
- Deutsche Diabetes-Gesellschaft
Auch die Deutsche Diabetes-Gesellschaft hat gegen eine Mehrfachverwendung keine Bedenken; der limitierende Faktor ist das Stumpfwerden der Nadeln in der Regel nach 5 bis 7 Tagen.
Aufgrund der vorliegenden Daten bestehen gegen die Empfehlung der genannten Fachgesellschaft keine Bedenken, sofern es die Insulingabe durch den Patienten selbst betrifft.
- Bei Injektion durch Dritte
- Herstellerangaben
Dagegen wird für die Medikamentengabe durch Dritte in der stationären und ambulanten Pflege empfohlen, beim Insulinpen vor jeder Injektion eine neue Nadel aufzusetzen (so die Gebrauchsanweisung der Hersteller) und Spritzen - wie in der Produktbeschreibung ausgewiesen - nur einmal zu verwenden.
Ein anderes Verfahren erschwere bei Infektionen oder anderen Komplikationen im Krankheitsverlauf regelmäßig den Nachweis gegenüber dem Patienten, dass kein Behandlungsfehler vorliegt.
Da die Daten, wie oben erwähnt, aus den achtziger Jahren und später stammen, also vor Inkrafttreten des Medizinproduktesgesetztes, ist dieses in den damaligen Empfehlungen nicht beachtet worden.
Auf den Packungen der Pennadelhersteller steht eindeutig ‚zur einmaligen Anwendung', dies schließt eine Mehrfachverwendung nach heutigem Medizinproduktegesetz aus.
- Deutsche Diabetes Gesellschaft
Auch die DDG (Deutsche Diabetes Gesellschaft) empfiehlt mittlerweile die Pennadeln nur einmal zu verwenden.
Im Internet finden sich Bilder von benutzten Pennadeln. Wer diese Bilder sieht, wird diese Empfehlung nie mehr missachten.
Risiken bei Wiederverwendung von Insulinnadeln
Die Wiederverwendung von Insulinnadeln bleibt nicht ohne Folgen:
- Die Spitze einer neuen Nadel wird stumpf, kann sich verdrehen, oder Reste davon im Gewebe verbleiben.
- Kleinste Metallteilchen verbleiben in der Haut. Die medizinischen Folgen davon sind bis heute noch nicht bekannt.
- Die Spitze verbiegt sich zu einem Haken.
- Die Injektion mit der verformten Kanüle beschädigt das Gewebe.
- Die Einstiche werden schmerzhafter.
- Eine Silikonbeschichtung wird entfernt
- Das in der Kanüle verbleibende Insulin kann kristallisieren und bei der nächsten Injektion den Durchfluss verhindern.
- Insulin kann austreten, es kommt zu einer Verunreinigung der Schutzkappe
- Die Nadel ist nicht mehr steril
- Luft kann über die Penkanüle eintreten, die folgenden Injektionen werden ungenau durch Falschdosierung
- Wachstumsfaktoren werden freigesetzt und führen in Verbindung mit Insulin zu Fettgewebswucherungen (Lipohypertrophien)
- In Lipohypertrophien injiziertes Insulin wird vermindert resorbiert und führt zu unkontrollierbaren Blutzuckerspiegeln.
Fazit:
- Benutzen Sie für jede Insulininjektion eine neue Nadel!
- Beim professionellen Umgang mit Einmalprodukten sind die Vorschriften der Medizinproduktebetreiberverordnung und das Medizinproduktegesetz strikt einzuhalten.
Bedarf es einer Hautdesinfektion vor der subkutanen Insulininjektion?
Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention, Robert-Koch-Institut (RKI). In der Anlage 5.1 "Anforderungen der Krankenhaushygiene bei Infektionen und Punktionen" der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention wird gesagt, dass bei subkutanen und intramuskulären Injektionen die Haut im Bereich der Einstichstelle sorgfältig mit Desinfektionsmittel abzureiben und seine Einwirkungszeit zu beachten ist.
Diese Empfehlung ist ganz weitgehend unwidersprochen und gibt unter fachlichen wie forensischen Gesichtspunkten nach wie vor den Stand der Wissenschaft wieder.
Verordnungen der Länder
Entsprechende Hygiene-, Infektionsverhütungsordnungen der Länder wie z.B. in Bayern, Berlin, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Schleswig-Holstein geben vor " Wer Eingriffe durchführt, die eine Verletzung der Haut vorsehen, muss vorher seine Hände reinigen und desinfizieren und die zu behandelnde Hautfläche desinfizieren."
Wir empfehlen daher als DGKH-Sektion die vorliegenden Forderungen anzuwenden, da sie gesetzlichen und wissenschaftlichen Vorgaben, als auch Expertenaussagen entsprechen.
Die Verantwortung liegt letztlich beim Ausführenden.
Erarbeitet durch: A. Hansen, U. Häupler, M. Thieves, B. Nussbaum, A. Schneider
Konsensus der DGKH-Sektion " Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege, Rehabilitation" 02.05.2005
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