Die DGKH >> Informationsbroschüre
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Zielsetzung der Hygiene in stationären und ambulanten Gesundheitseinrichtungen ist die Verhütung und Kontrolle von krankenhausassoziierten Erkrankungen mit dem Schwerpunkt krankenhauserworbene Infektionen sowie die Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Patienten und Mitarbeitern, ggf. auch der Schutz von Besuchern vor Infektionen, durch Gewährleistung lebensschaffender, lebenserhaltender und lebensfördernder physischer und sozialer Umweltbedingungen.
Der Aufgabenbereich der Krankenhaushygiene umfaßt ebenso den Schutz der Umwelt vor potentiellen Risiken, die von der Gesundheitseinrichtung ausgehen können, bis hin zur Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte beim Betreiben der Gesundheitseinrichtung.
Dabei müssen Prioritäten gesetzt werden und Kosten-Nutzen-Analysen die Maßnahmen begleiten.
Hygienische Betreuung
Die krankenhaushygienische Betreuung der Gesundheitseinrichtungen wird haupt- oder nebenamtlich vom Hygieniker übernommen. Im Ergebnis der steten Analyse von Struktur-, Prozeß- und Ergebnisqualität erarbeitet dieser in enger Zusammenarbeit mit allen am ärztlichen und pflegerischen Betreuungsprozeß Beteiligten ein Qualitätssicherungssystem für die betreute Einrichtung mit folgenden Schwerpunkten:
Durch die Geschäftsführung der Hygienekommission ist der Hygieniker bei der Realisierung des hygienischen Qualitätsmanagements mit der notwendigen Entscheidungsbefugnis ausgestattet.
Infektionsschutz, umweltmedizinische Vorsorge, Mentalhygiene, ökologische Konzepte und Kostengesichtspunkte werden in der einrichtungsspezifischen Hygieneordnung und in abteilungsspezifischen Hygieneplänen vom Hygieniker bzw. der Hygienefachkraft oder dem Hygienebeauftragten Arzt zu einem Gesamtkonzept erstellt, zusammengefaßt und mit einem definierten Qualitätsmanagement überwacht.
Im Unterschied zu den angelsächsischen Ländern, in denen die Erfassung von Krankenhausinfektionen und daraus abgeleiteter Interventionsmaßnahmen im Vordergrund steht, ist der Schwerpunkt der hygienischen Betreuung in Deutschland die Primärprävention der Krankenhaushinfektionen, also ihre Verhütung, und erst sekundär ihre Erfassung mit der Zielsetzung der Sekundärprävention.
Lehre
Ohne hygienisches Grundwissen kann weder das ärztliche noch das pflegerische Team seinem Versorgungsauftrag gerecht werden.
Im Gegenstandskatalog für die Human- und Zahnmedizin sind die Lehrinhalte auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene festgeschrieben. Gleiches gilt für die Ausbildung in der Krankenpflege und die Spezialisierung zur Fachkrankenschwester, zur Hygienefachkraft und zum Fachkrankenpfleger.
Zusätzlich wird vom Hygieniker bzw. der Hygienefachkraft in den betreuten Einrichtungen die berufsbegleitende Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene für Ärzte, Pflegepersonal, Desinfektoren, Zentralsterilisationspersonal, biologische Sicherheitsbeauftragte in der Gentechnik und Pharmazeuten realisiert.
Eine spezielle Aufgabe besteht in der Verwantwortung für die Weiterbildung Hygienebeauftragter Ärzte sowie in der Mitwirkung an der Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen.
Forschung
Die Einführung neuer Technologien, Geräte, Therapie- und Betreuungskonzepte, die Zunahme Antibiotika-resistenter Erreger, die Entdeckung neuer Krankheitserreger und der Erregerwandel sowie die Veränderung der Patientenstruktur einschließlich der Wirtsresistenz erfordern eine fortlaufende krankenhaushygienische Forschung mit folgenden Schwerpunkten:
Zur Lösung der vielfältigen Aufgaben bedarf es der engen Verflechtung von disziplinärer Forschung mit der Forschung in anderen Disziplinen, insbesondere der Mikrobiologie, den klinischen Disziplinen, der Pflegeforschung, Architekten und technischen Disziplinen, Humanbiologen, Psychologen, Ökonomen und Juristen.